


Ready to go.
Der Weg zur Platzerlaubnis
Mit Erlangen der Platzerlaubnis (auch Platzreife) weist ein Golfspieler grundlegende Regel- und Etikettekenntnisse sowie golferische Spielfertigkeiten nach. Voraussetzungen für die Erlangung der Platzreife sind:
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Ca. 10 Golfstunden beim Golflehrer und dessen Empfehlung
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Teilnahme an mindestens 2 Regelabenden (es dürfen auch mehr sein) und einem Rules & More Theorieabend. Die Regelabende (April bis Oktober) finden nach Rücksprache mit unserem Pro Ralf Sperveslage zurzeit freitags ab 17 Uhr auf dem Golfplatz statt. Die Theorieabende sind in 2025 am 24.4.; 8.5; 12.6.; 10.7.; 21.8.; 11.9. und 9.10. Sie dauern ca. eine Stunde. Die Uhrzeiten werden noch bekannt gegeben. Wer aus Zeitgründen einen dieser Termine nicht wahrnehmen kann, kann den Online Regelkurs über Ralfs Homepage buchen http://www.sperveslage-golf.de/http/www-golftimer-de/GT2-0/gt-phpsysA/.
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Nachweis der Kenntnisse über Etikette und Regeln durch erfolgreiches Ausfüllen eines Fragebogens. Die Möglichkeit diesen Regeltest abzulegen, besteht an jedem ersten Mittwoch im Monat um 18 Uhr. Zusatztermine sind nach telefonischer Absprache unter 04441 5539 möglich.
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Caddiegänge: Der Bewerber sollte mindestens zweimal einen Spieler, aus der beiliegenden Liste oder alternativ den Pro über neun Bahnen begleiten. Dieser Caddiegang muss vorab im Sekretariat angemeldet werden
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Mitgliedschaft im Golfclub Vechta-Welpe e.V.
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Ein Spielergebnis über 9 Bahnen von höchstens Doppelpar, d. h. 72 Schläge, gezählt und unterschrieben von einem abnahmeberechtigten Mitglied. Vor allem unser qualifizierter Golflehrer Ralf Sperveslage steht für die Abnahme der Platzerlaubnis zur Verfügung. Auch die Mitglieder des Spielausschusses Helmut Bäurle, Dr. Renate Brägelmann, Claudia Debring, Dirk Müller, Uwe Nolting, Martina Nordhoff, Karl-Heinz Schlömer, Michael Timphus und Elisabeth Westerkamp sind dazu berechtigt. Die Caddiegänge sollten vorher stattgefunden haben.
Die Platzerlaubnis ist kein übertragbarer Nachweis der Spielstärke wie der HCPI, sondern eine interne Maßnahme des Vereins zur Förderung seiner Mitglieder beim Erlernen des Golfsports. Eine anderswo erlangte Platzerlaubnis verpflichtet den Heimatclub nicht zur Übernahme.

