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Ready to go.

 

Mit Erlangen der Platzerlaubnis (auch Platzreife) weist ein Golfspieler grundlegende Regel- und Etikettekenntnisse sowie golferische Spielfertigkeiten nach.

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Voraussetzungen für die Erlangung der Platzreife sind:

  • Mindestens zehn Golfstunden bei unserem Golflehrer und dessen Empfehlung

  • Teilnahme an mindestens zwei Regelabenden (es dürfen auch mehr sein). Die Regelabende finden in der Saison an jedem ersten Dienstag im Monat um 19 Uhr statt. Zusätzlich werden an einigen Samstagen Regelnachmittage angeboten. Bitte beachten sie hierfür die Hinweise am schwarzen Brett.

  • Nachweis der Kenntnisse über Etikette und Regeln durch erfolgreiches Ausfüllen eines Fragebogens. Die Möglichkeit, diesen Regeltest abzulegen besteht an jedem ersten Dienstag im Monat um 18 Uhr im Clubhaus. Zusatztermine sind nach Absprache möglich.

  • Caddiegänge: Der Bewerber sollte mindestens zweimal einen Spieler mit Vorgabe bis 28 oder alternativ den Pro über neun Bahnen begleiten. Dieser Caddiegang wird dann auf einer Scorekarte vermerkt.

  • Mitgliedschaft im Golfclub Vechta-Welpe e. V..

  • Ein Spielergebnis über 9 Bahnen von höchstens Doppelpar, das heißt 72 Schläge, gezählt und unterschrieben von einem abnahmeberechtigten Mitglied. Die Caddiegänge müssen vorher stattgefunden haben.

 

Vor allem unser qualifizierte Golflehrer (Pro), Ralf Sperveslage, steht für die Abnahme der Platzerlaubnis zur Verfügung.
Auch die Mitglieder des Spielausschusses Helmut Bäurle, Norbert Mählmann, Dirk Müller, Uwe Nolting, Michael Timphus und Elisabeth Westerkamp sowie Gottfried Nietfeld, Dr. Christa Kiene-Schockemöhle und Erich Schmidt sind dazu berechtigt.

Spätestens für das Erreichen von Handicap 36 müssen sechs Regelabende nachgewiesen werden.

Ist eine Teilnahme an den Regelabenden nicht möglich, muss für das Erreichen von Handicap 36 ein weiterer kleiner Test abgelegt werden.

Die Platzerlaubnis ist kein übertragbarer Nachweis der Spielstärke wie die DGV Vorgabe, sondern eine interne Maßnahme des Vereins zur Förderung seiner Mitglieder beim Erlernen des Golfsports. Eine anderswo erlangte Platzerlaubnis verpflichtet den Heimatclub nicht zur Übernahme.

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